Wie melde ich einen Zwingernamen an?

Zeitlicher Ablauf:
Antrag an das ZBA mit kompletter Anschrift der Zuchtstätte und drei Vorschläge für den Zwingernamen. Die Stelle des Hundenamens ist mit drei Punkten zu markieren. (Formblatt)
 
Bitte überprüfen Sie auf der Seite der FCI ihre Vorschläge, ob dieseso oder ähnlich bereits vorhanden sind. Sie können sich viel Zeit und Geld sparen. (http://www.fci.be/de/affixes/)
Die Reihenfolge der Vorschläge legt Ihre Priorität fest.
Der Zwingername plus der Rufname des Hundes darf incl. Leerzeichen max. 38 Zeichen betragen.
Nach Eingang des Antrages beantragt das ZBA den Zwingernamensschutz beim VDH
(dieser bei der FCI - 2-3 Monate Wartezeit) 
Nach Rückmeldung vom VDH wird Ihnen der Zwingernamensschutz vom Verein gewährt und im Nachrichtenheft veröffentlicht.
Hier können Sie den Antrag herunterladen.     

 

Bitte beachten !!

Mit dem Zwingernamensschutz durch den Verein für Pointer und Setter ist nicht die Erlaubnis zum Züchten im Verein für Pointer und Setter erteilt.
Hierzu muss die Neuzüchterregelung erfüllt sein und es darf auf die Veröffentlichung in den Pointer und Setter Nachrichten kein Einspruch erfolgen.
 
Als Nächstes muss ein Zuchtwart die Zuchtstätte abnehmen. Er muss die Tauglichkeit der Zuchtstätte bestätigen.
 
Erst wenn alle vorher genannten Punkte erfüllt sind, erteilt der HZW die Erlaubnis zum Züchten im Verein für Pointer und Setter e.V.