Zuchtcheckliste

Wie ist der Ablauf und die Fristen bei einem geplanten bzw. erfolgtem Deckakt. 
 
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Bei erfolgtem Deckakt ist unmittelbar, spätestens innerhalb einer Woche (ZO 6.2.2) der ausgefüllte und korrigierte Deckschein an das Zuchtbuchamt (ZBA) per Post oder per Mail zusenden.

           

Alle Würfe sind innerhalb von 2 Tagen nach dem Wurfdatum dem HZW und dem ZBA, mit Wurfdatum, Anzahl der Welpen und Geschlechteraufteilung zu melden. (Rüden/Hündinnen)

           

Das vollständig ausgefüllte Wurfmeldeblatt mit Chipnummern und die Original-Ahnentafel der Hündin sind dem ZBA innerhalb von 21 Tagen (ZO 7.1), zuzusenden. Spätestens jetzt muss auch der Original-Deckschein an das ZBA gesandt werden. Sollten sich später noch Änderungen ergeben sind diese unverzüglich zu melden. Ebenso wenn ein Welpe einen zuchtausschliesenden Mangel aufweist.

  
Bei geplanter Paarung fordern Sie den Deckschein mit dem Antragsformular, rechtzeitig vor dem Belegen, beim Hauptzuchtwart (HZW) an. Bei Auslandsrüden mindestens 4 Wochen vor der geplanten Belegung (mit allen erforderlichen Unterlagen)
Vor dem Deckakt hat sich der Besitzer eines Zuchthundes davon zu überzeugen, dass der geplante Partner die Zuchttauglichkeit des Vereins für Pointer und Setter e.V. besitzt bzw. eine Erlaubnis des HZW vorliegt. - Deckschein
(Siehe Zuchtordnung des Vereins für Pointer und Setter e.V. (ZO) 6.1.1 und 6.2.1)
Bei erfolgtem Deckakt ist unmittelbar, spätestens innerhalb einer Woche (ZO 6.2.2) der ausgefüllte und korrigierte Deckschein an das Zuchtbuchamt (ZBA) per Post oder Mail zusenden.
Alle Würfe sind innerhalb von 2 Tagen nach dem Wurfdatum dem HZW und dem ZBA, mit Wurfdatum, Anzahl der Welpen und Geschlechteraufteilung zu melden. (Rüden/Hündinnen)
Das vollständig ausgefüllte Wurfmeldeblatt mit Chipnummern und die Original-Ahnentafel der Hündin sind dem ZBA innerhalb von 21 Tagen (ZO 7.1), zuzusenden. Spätestens jetzt muss auch der Original-Deckschein an das ZBA gesandt werden. Sollten sich später noch Änderungen ergeben sind diese unverzüglich zu melden. Ebenso wenn ein Welpe einen zuchtausschliesenden Mangel aufweist.
Es müssen alle Würfe einer Hündin gemeldet werden, auch wenn sie nicht zur Eintragung in das P&S-Zuchtbuch berechtigen
Die allgemeinen Pflichten des Züchters sind noch einmal zusammengefasst in Punkt 7.3 der ZO.
Der Züchter nimmt Kontakt mit seinem Landesgruppenzuchtwart/ Zuchtwart auf und klärt den Wurfabnahmetermin mit diesem. Diesen Termin teilt er schnellstmöglich, jedoch spätestens 10 Tage vor der Abnahme, dem Zuchtbuchamt mit. Bei einem English-Setter- oder Pointer-Wurf benötigt das ZBA auch die Farben der Welpen. Bei einem English-Setter-Wurf auch das Ergebnis des Hörtestes der Welpen.
Die Wurfabnahme erfolgt frühestens in der 8. Lebenswoche durch den Landesgruppenzuchtwart/ Zuchtwart. Dieser erstellt den Wurfabnahmebericht und übergibt die Wurfpapiere. Bei der Wurfabnahme müssen die Welpen einwandfrei durch einen Chip zu identifizieren sein. Ebenso muss die Eintragung der Impfung in einem EU-Heimtierausweis erfolgt sein. 
Die Ahnentafeln der Welpen sind vom Züchter zu unterschreiben und der Besitzwechsel ist vor der Abgabe einzutragen.
Mit einer Eintragung in das Zuchtbuch des Vereins für Pointer und Setter e.V. ist der Erwerb des Zuchtbuches für dieses Jahr obligatorisch. Es wird mit der Wurfeintragung verrechnet und nach Fertigstellung an den Züchter verschickt.
Der Züchter soll das ihm ausgehändigte Werbematerial an den Welpenkäufer übergeben und ihn zu einer Mitgliedschaft im Verein für Pointer und Setter animieren.