Wie beantrage ich einen Zwingernamensschutz?
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Notieren Sie sich drei Vorschläge für Zwingernamen unter Beachtung der folgenden Punkte:
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Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags:
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Senden Sie den Antrag nun an das Zuchtbuchamt. |
Nach Erhalt beantragt das ZBA den Zwingernamensschutz beim VDH und dieser wiederum bei der FCI. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Monate.
Liegt die Rückmeldung vom VDH vor, wird Ihnen der Zwingernamensschutz vom Verein gewährt und im Nachrichtenheft veröffentlicht.
Bitte beachten
Ein erteilter Zwingernamensschutz ist im Verein für Pointer und Setter nicht die Erlaubnis zum Züchten. Diese muss unter Beachtung der Neuzüchterregelung (ZO A-1.2) beantragt werden. (Züchterantrag: Link).




