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 Verein für Pointer und Setter e.V.

Wie beantrage ich einen Zwingernamensschutz?

Notieren Sie sich drei Vorschläge für Zwingernamen unter Beachtung der folgenden Punkte:
  1. Der Zwingername plus Rufname eines Hundes inkl. Leerzeichen darf max. 38 Zeichen betragen.
  2. Prüfen Sie, ob ähnliche Namensvorschläge auf der Website der FCI (http://www.fci.be/de/affixes/) bereits vorhanden sind. Ändern Sie Ihre Vorschläge, sollte dies der Fall sein und prüfen Sie diese ggfs. erneut.
 
Ausfüllen des Antragsformulars 
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags:
  1. komplette Anschrift der Zuchtstätte
  2. drei Vorschläge für Ihren Zwingernamen - die Stelle des späteren Rufnamens / Hundenamens ist mit drei Punkten zu markieren
  3. die Reihenfolge der Vorschläge legt Ihre Priorität fest
Senden Sie den Antrag nun an das Zuchtbuchamt.

 

Nach Erhalt beantragt das ZBA den Zwingernamensschutz beim VDH und dieser wiederum bei der FCI. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Monate.
Liegt die Rückmeldung vom VDH vor, wird Ihnen der Zwingernamensschutz vom Verein gewährt und im Nachrichtenheft veröffentlicht. 

Bitte beachten
Ein erteilter Zwingernamensschutz ist im Verein für Pointer und Setter nicht die Erlaubnis zum Züchten. Diese muss unter Beachtung der Neuzüchterregelung (ZO A-1.2) beantragt werden. (Züchterantrag: Link).