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 Verein für Pointer und Setter e.V.

Neuzüchterregelung

Gültigkeit der Neufassung ab 01.01.2023

Mitglieder, die im VfPuS eine Zuchtstätte anmelden möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen und mit der Stellung des Antrags auf Züchter gegebenenfalls nachweisen:

 

Mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft im Verein für Pointer und Setter e.V
Besuch einer Generalversammlung und einer zuständigen Landesgruppenversammlung des VfPuS
(Bescheinigung durch einen Amtsträger)
Teilnahme an zwei die Zucht-/ Welpenaufzucht betreffenden (Online-)Seminaren des Vereins, des VDH, der VDH Landesverbände, des JGHV oder VDH anerkannten (Online-)Schulungen. Empfohlen wird der kynologische Basiskurs des VDH
(Nachweise sind in Form von Teilnahmebescheinigungen des Veranstalters zu erbringen)
Benennung eines Züchterpaten, welcher selbst mind. 5 Würfe gezogen hat (formlose Einwilligung des Paten ist vorzulegen)
Kenntnisse der Zuchtordnung sowie über die Rasse/Rassen und den/die Rassestandard/s sind obligatorisch.
Internationaler Zwingernamensschutz der FCI (Nachweis durch Kopie der Zwingerschutzkarte)
   
Antrag zur Registrierung eines Zwingernamens  pdf_logo.jpg
Antrag zur Aufnahme als Züchter *                   pdf_logo.jpg

 

* Der Antrag auf eine Zuchtstätte im Verein für Pointer und Setter e.V. wird in den Nachrichten des Vereins für Pointer und Setter e.V. veröffentlicht. Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist.