Neuzüchterregelung
Gültigkeit der Neufassung ab 01.01.2023
Mitglieder, die im VfPuS eine Zuchtstätte anmelden möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen und mit der Stellung des Antrags auf Züchter gegebenenfalls nachweisen:
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Mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft im Verein für Pointer und Setter e.V
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Besuch einer Generalversammlung und einer zuständigen Landesgruppenversammlung des VfPuS
(Bescheinigung durch einen Amtsträger) |
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Teilnahme an zwei die Zucht-/ Welpenaufzucht betreffenden (Online-)Seminaren des Vereins, des VDH, der VDH Landesverbände, des JGHV oder VDH anerkannten (Online-)Schulungen. Empfohlen wird der kynologische Basiskurs des VDH
(Nachweise sind in Form von Teilnahmebescheinigungen des Veranstalters zu erbringen) |
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Benennung eines Züchterpaten, welcher selbst mind. 5 Würfe gezogen hat (formlose Einwilligung des Paten ist vorzulegen)
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Kenntnisse der Zuchtordnung sowie über die Rasse/Rassen und den/die Rassestandard/s sind obligatorisch.
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Internationaler Zwingernamensschutz der FCI (Nachweis durch Kopie der Zwingerschutzkarte)
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* Der Antrag auf eine Zuchtstätte im Verein für Pointer und Setter e.V. wird in den Nachrichten des Vereins für Pointer und Setter e.V. veröffentlicht. Es besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist. |
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