Wie beantrage ich einen Deckschein mit einem Auslandsrüden?
Voraussetzung: Die zu belegende Hündin oder der Auslandsrüde kann eine bestandene rassespezifische Leistungsprüfung aufweisen.
Mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckeinsatz ist der Deckscheinantrag mit den im folgenden genannten Unterlagen zum Rüden (in Kopie) an den HZW zu stellen:
Kopie der FCI-Ahnentafel (Vor- und Rückseite)
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Kopie / Nachweis der Zuchttauglichkeit im Heimatland durch den dort zuchtbuchführenden Verein
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Kopie der HD-Auswertung (Ergebnis A oder B) und
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Gesundheitsnachweise je nach Rasse:
- Genetische Untersuchung, wenn vorhanden oder Zuchthündin "carrier" * CLAD (IRS; IRWS) * PRArcd4 (ES;GS; IRS; IRWS) * vWD1 (IRWS) - Audiometrieuntersuchung (Hörtest) in Kopie (ES) |
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Kopien von Prüfungen und Titeln
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In besonderen Fällen kann auch für einen Auslandsrüden ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Verpaarung gestellt werden, wenn nicht alle Bedingungen für die Zulassung erfüllt sind. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist durch den Züchter zu begründen und muss sich an den Zuchtzielen des Vereins orientieren. Der Antrag auf Ausnahme erfordert die Zustimmung des HZW. (ZO C-7)
Alle Würfe nach Auslandsrüden im VfPuS erhalten folgenden Eintrag in die Ahnentafeln:
„Der Deckrüde wurde nicht nach den Bestimmungen des Vereins für Pointer und Setter e.V. gem. ZO B-4 geprüft.“ |