Checkliste Ablauf des Zuchtgeschehens

- Vom Deckschein bis zur Abgabe der Welpen -
 
Die allgemeinen Pflichten des Züchters sind in der ZO unter Abschnitt A-2. zusammengefasst.
  
Deckscheinantrag (ZO D-1)
  • Deckscheine sind rechtzeitig vor dem Belegen mit dem Antragsformular pdf_logo.jpg, beim Hauptzuchtwart (HZW) zu beantragen.
  • Anträge für Auslandsrüden bzw. Ausnahmeanträge sind mindestens 4 Wochen vor der geplanten Belegung (mit allen erforderlichen Unterlagen) auf dem Postweg an den HZW zu versenden.
Deckakt (ZO D-3)
  • Mit dem Erhalt des Deckscheines liegt die Genehmigung zum Deckakt vor. Die Besitzer der betreffenden Hunde haben die Daten auf dem Deckschein zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren (Nachweise sind mit dem ausgefüllten Deckschein an das ZBA senden).
  • Mit Vervollständigung und Unterzeichnung des Deckscheines bestätigen beide Parteien den Deckakt und die Richtigkeit der Angaben.
Deckmeldung
  • Der Deckakt ist durch den Züchter durch Einsendung des Deckscheines an das ZBA binnen einer Woche ab dem ersten Decktag* (ZO D-3 --> Fristüberschreitung) zu melden. (Einsendung mindestens als lesbarer Scan via E-Mail; der Originaldeckschein ist spätestens mit der Wurfmeldung postalisch an das ZBA zu senden.)
Wurfmeldung (ZO D-4.1)
  • Alle Würfe sind innerhalb von 2 Tagen* nach Wurfdatum schriftlich (E-Mail) dem HZW und dem ZBA, mit Wurfdatum, Anzahl der Welpen und Geschlechteraufteilung zu melden. (Rüden/Hündinnen)
  • Das vollständig ausgefüllte Wurfmeldeblatt mit Rufnamen (ZO D-4.2.4), Transpondernummern und die Original-Ahnentafel der Hündin sind dem ZBA innerhalb von 3 Wochen* zu zusenden. (Spätestens jetzt ist der Original-Deckschein an das ZBA zu senden.)
  • Sollten sich später noch Änderungen (z.B. der Welpenanzahl oder zuchtausschließende Mängel) ergeben sind diese unverzüglich zu melden.
Aufzucht
  • Zu beachten ist die Einhaltung der Vorschriften bzgl. Entwurmung (ESCCAP), Impfung (StIKo-Vet) und Kennzeichnung der Welpen sowie bei English Setter Würfen die Durchführung von Audiometrietests und DNA-Einlagerung. (ZO D-4.2.5)
Organisation der Wurfabnahme (ZO D-5)
  • Der Züchter nimmt Kontakt mit seinem Landesgruppenzuchtwart/ Zuchtwart auf und klärt den Wurfabnahmetermin mit diesem. Diesen Termin teilt er schnellstmöglich, jedoch spätestens 10 Tage vor der Abnahme, dem Zuchtbuchamt mit.
  • Bei einem English-Setter- oder Pointer-Wurf benötigt das ZBA für die Erstellung der Ahnentafeln auch die Farben der Welpen.
  • Bei einem English-Setter-Wurf ist auch das Ergebnis des Hörtests (Audiometrietest) und die Bestätigung der DNA-Einlagerung der Welpen vorzulegen.
Wurfabnahme
  • Die Wurfabnahme erfolgt frühestens in der 8. Lebenswoche durch den Landesgruppenzuchtwart/ Zuchtwart. Dieser erstellt den Wurfabnahmebericht und übergibt die Wurfpapiere.
  • Bei der Wurfabnahme müssen die Welpen einwandfrei durch einen Transponder zu identifizieren sein. Ebenso muss die Eintragung der Impfung in einem EU-Heimtierausweis erfolgt sein.
Welpenabgabe (ZO D-6)
  • Die Welpenabgabe darf frühestens nach Vollendung der 8. Lebenswoche der Welpen erfolgen.
  • Pflichten des Züchters bei der Welpenabgabe:
    - Kontrolle und Unterzeichnung jeder Ahnentafel
    - Eintragung des Besitzwechsels in die Ahnentafel
    - Kontrolle der Transpondernummern bei Welpenübergabe an die neuen Besitzer
    - Übergabe des Informationsmaterials des VfPuS inkl. des Rückmeldebogen bei Erkrankung an den Besitzer
* Nicht Einhaltung von Fristen führt zu erhöhten Kosten, diese sind dann vor der Wurfabnahme zu entrichten.